Der Vorwurf der Heuchelei, gerichtet an diejenigen, die am Karfreitag zwar tanzen, den Status des Tags als gesetzlicher Feiertag aber belassen wollen, ist dann interessant, wenn er auf die Frage bezogen ist, ob es dem Staat zuzugestehen sei, gesetzliche Feiertage überhaupt festzusetzen. Verbunden sind damit immerhin weitgehende Arbeitsverbote, die man vielleicht mit gutem Grund als letztlich schwerwiegender ansehen könnte, als es das Tanzverbot ist.
Eine andere Form dieses Vorwurfs basiert jedoch auf dem Argument, daß Karfreitag ein christlicher Feiertag sei, an dem sich ungehemmtes Abdancen aufgrund der religiösen Bedeutung des Tags nicht schicke, und daß es somit Heuchelei sei, diesen Feiertag zwar zu wollen, das jedoch in der Absicht, ihn zum Tanzen zu nutzen. Es ist recht interessant, welche Annahmen man benötigt, um den Vorwurf in dieser Form zu rechtfertigen. Das will ich im Folgenden kurz untersuchen.