Mit seinem konkreten Angriff hat das spätere Opfer des Gegenangriffs in aller Regel seine Arglosigkeit bereits zuvor verloren. Er ist der wirkliche Angreifer. Dem Angegriffenen gesteht die Rechtsordnung das Notwehrrecht zu. Mit dessen Ausübung muß jeder Angreifer in solcher Lage grundsätzlich rechnen.
[BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - LG Nürnberg-Fürth]
5 Kommentare
'schutz- oder trutzwehrend'
Wo findet man sonst noch solch sch�ne W�rter bzw. Satzkonstruktionen.
Juristenpoesie.
btw.: Hast Du jetzt auf Jura umgesattelt?
Hi. Irgendwas hatte Deinen Kommentar völlig gefressen, keine Ahnung, was und wraum. Jetzt habe ich ihn als selbst nochmal eingestellt.
Zur Sache: Nee, umgesattelt habe ich nicht. Aber das Fach finde ich trotzdem großartig, spätestens, seit ich zwei juristische Hausarbeiten korrigiert und danach mit dem Verfasser die Arbeit und den Sachverhalt dikutiert habe.
Jaja, Jura kann manchmal auch einfach Spaß machen.
also selbst
und ich hatte vergessen zu fragen, was aus der Sache geworden ist. Das Gericht hat die Sache an eine andere Strafkammer zurückverwiesen - und dann?
Keine Ahnung. Ich bin nur durch Zufall auf das Urteil gestoßen und fand die Lektüre interessant. Der Fall selbst war mir nicht bekannt, und ich habe mich auch nicht weiter darüber informiert.