Aus der Idee, zu jedem urheberrechtlich geschützten Datending nach einer Downloadanfrage noch ein One-Time-Pad zu generieren, es damit zu verschlüsseln und dann beides getrennt zur Verfügung zu stellen, müßte sich doch eigentlich was machen lassen.
Das Interessante daran: Weder den Download des Pads noch den der 'Daten' (was ist da eigentlich was?) könnte man für sich genommen jemandem unmittelbar zum Vorwurf machen, steckt doch in beidem theoretisch alles drin, was sich in ein Datending der entsprechenden Länge überhaupt reinbummsen läßt. Urheberjuristisch wäre das doch mal ein echtes Sahnebonbon.
Blöd nur, daß sich das Downloadvolumen dabei natürlich verdoppelt.