Da CDs ja immer zu ausgesprochen fairen Preisen verkauft werden, die, betrachtet man sich den Aufwand, der für die Erstellung der Booklets - in welchen sich ja auch immer sämtliche Texte abgedruckt finden - betrieben wurde, fast noch zu niedrig sein dürften, muß man doch Verständnis haben für die Konsequenzen, die es nach sich zieht, wenn man dafür nicht entsprechend dankbar ist und stattdessen heiliges geistiges Eigentum stiehlt:
Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt.
[Quelle: heise.de]
Man kaufe sich also lieber die ausgesprochen preisgünstigen CDs mit den ausgesprochen ausgefeilten Booklets, anstatt sich bei solchen Verbrechern zu bedienen. Sonst bleiben all jene, die beim Singen nuscheln, eben unverstanden.