Ist das eine geschützte Bezeichnung? Darf ich mich einfach so nennen oder muß ich dafür was besonderes nachweisen? Falls Ersteres: Was darf ich dann möglicherweise noch alles? Falls Zweiteres: Was?
Ach ja: Wenn ich mich zum Drogenexperten erkläre, darf ich dann fixen? Oder ist das eine geschützte Bezeichnung?
Posts from März 2009
Verrucht! Uschi, übernehmen sie!
Ich wurde einmal von einem Pornographen, Herrn B., nach Hause gefahren, da war ich noch nicht mal volljährig. Ansonsten lief da aber nichts: Ein Bekannter arbeitete zu dieser Zeit für ihn (IT, konnte angezogen bleiben), den hatte ich besucht. Der war aber auch noch nicht volljährig.