{"id":58,"date":"2005-08-25T15:12:12","date_gmt":"2005-08-25T15:12:12","guid":{"rendered":""},"modified":"2010-03-13T14:24:32","modified_gmt":"2010-03-13T13:24:32","slug":"grenzenloses-vertrauen-und-ausgemachter-blodsinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mentalschnupfen.org\/?p=58","title":{"rendered":"Grenzenloses Vertrauen und ausgemachter Bl\u00f6dsinn"},"content":{"rendered":"<p>\"Die Bundestagsabgeordneten Werner  Schulz (Gr\u00fcne) und Jelena Hoffmann (SPD) zeigten sich dagegen entt\u00e4uscht dar\u00fcber, da\u00df ihre Klagen abgewiesen wurden. Das Gericht  habe dem Bundeskanzler ein Aufl\u00f6sungsrecht geschaffen, mit dem der  Kanzler alleine auf Grund seines Mi\u00dftrauens das Parlament aufl\u00f6sen  k\u00f6nne, sagte Schulz nach der Urteilsverk\u00fcndung. Die Abgeordneten m\u00fc\u00dften jetzt wieder um ihre  Rechte k\u00e4mpfen, um 'den Weg in eine Kanzlerdemokratie' zu  verhindern.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich \u00e4u\u00dferte sich Hoffmann. ';Ab heute regiert die Republik der  Kanzler und nicht das Parlament';, sagte die SPD-Politikerin in  Karlsruhe.\"<br \/>\n[<a href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/RubAC861D48C098406D9675C0E8CE355498\/Doc~E59B2F7E13B494AE68D87A3A06096FF0A~ATpl~Ecommon~Sspezial.html\">FAZ.NET<\/a>]<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, am 18. September wird gew\u00e4hlt, und wiedereinmal ziehen dunkle Wolken auf. Werner Schulz und Jelena Hoffmann neigen ihre H\u00e4upter in Sorge, das Ende der deutschen Demokratie ebenso wie den m\u00f6glichen Verlust ihres gem\u00fctlichen St\u00fchlchens im Reichstag bejammernd. Und wenn einem der Arsch derart auf Grundeis geht, dann sagt man auch schonmal ziemlich dumme Sachen. Zum Beispiel f\u00e4ngt man an, von einem \"Aufl\u00f6sungsrecht\" zu faseln, das der Bundeskanzler nun erhalten habe, und das es ihm erlaube - Obacht! - \"alleine auf Grund seines Mi\u00dftrauens\" das Parlament aufzul\u00f6sen. Es ist schon erstaunlich, wie viel offensichtlichen Unsinn Werner Schulz mit so wenig Worten auszudr\u00fccken vermag: Es ist n\u00e4mlich zum Ersten <i>kein<\/i> Aufl\u00f6sungsrecht f\u00fcr den Kanzler geschaffen worden; das besitzt alleine der Bundespr\u00e4sident, und nur unter bestimmten Voraussetzungen - so, wie es seit fast sechs Jahrzehnten im Grundgesetz festgelegt ist. Und zum Zweiten - seien wir pingelig - ist das Mi\u00dftrauen des Kanzlers keinesfalls ein Grund f\u00fcr die Aufl\u00f6sungsentscheidung, sondern nur das Mi\u00dftrauen des Parlamentes, und genau das hat Schr\u00f6der ja schlie\u00dflich am 1. Juli ausgesprochen bekommen. Nat\u00fcrlich nicht von Werner Schulz und Jelena Hoffmann; die beiden hatten ein geradezu endloses Vertrauen in den Kanzler, weil er f\u00fcr sie ja schlie\u00dflich der Garant f\u00fcr die angenehme Besch\u00e4ftigungstherapie in Berlin war. Jetzt wollten sie sich vom Bundesverfassungsgericht best\u00e4tigen lassen, da\u00df sie mit ihrem Vertrauen Recht hatten.<br \/>\nAber ein Parlament funktioniert nun einmal demokratisch und ist nicht zwingend an die Meinungen von Schulz und Hoffmann gebunden. Es war das Parlament, das sich letztlich bereit erkl\u00e4rt hat, dem Kanzler das Vertrauen abzusprechen und dadurch den Weg zu seiner Aufl\u00f6sung frei gemacht hat. Und es war Bundespr\u00e4sident K\u00f6hler, der die Aufl\u00f6sung beschlossen hat: Nach wie vor bestehen also zwei H\u00fcrden, die ein Kanzler nehmen mu\u00df, wenn Neuwahlen m\u00f6glich werden sollen. \u00dcber die Bewertung der letzten Vertrauensfrage kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, aber wer jetzt eine alleinige Entscheidungsgewalt des Kanzlers zu erkennen meint, der kann nicht denken oder verwechselt Ursache und Wirkung: Warum hat denn das Parlament dem Kanzler das Vertrauen entzogen? Doch nur auf seine Bitte hin. Der h\u00e4tte es nicht nachzukommen brauchen.<br \/>\nUnd da\u00df jetzt der Kanzler und nicht das Parlament die Republik regiere, wie Frau Hoffmann behauptet, ist doch eigentlich erfreulich; es stellt sich damit nur die beunruhigende Frage, was die deutschen Regierungschefs bisher immer getan haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\"Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Gr\u00fcne) und Jelena Hoffmann (SPD) zeigten sich dagegen entt\u00e4uscht dar\u00fcber, da\u00df ihre Klagen abgewiesen wurden. Das Gericht habe dem Bundeskanzler ein Aufl\u00f6sungsrecht geschaffen, mit dem der Kanzler alleine auf Grund seines Mi\u00dftrauens das Parlament aufl\u00f6sen k\u00f6nne, sagte Schulz nach der Urteilsverk\u00fcndung. 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